Neues Denkmalschutzgesetz – für ein lebendiges Erbe
Zur Öffentlichen Anhörung zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes MV heute im Wissenschafts- und Europaausschuss, erklärt die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:
„Die Anhörung hat eindrucksvoll unterstrichen, wie sehr der Denkmalschutz die Brücke zwischen Vergangenheit und Zukunftschlägt. Es geht nicht nur um die Bewahrung historischer Substanz, sondern auch um soziale Erinnerung, ästhetische Vielfalt und die Frage, wie wir kulturelle Identität in einer sich wandelnden Gesellschaft lebendig halten können.
Zahlreiche Expertinnen und Experten begrüßten die Stoßrichtung des Gesetzesvorhabens, insbesondere die Einführung der neuen Kategorie des Gründenkmalsschutzes, die ausdrückliche Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes sowie die Absicht, Genehmigungsverfahren rechtssicherer und effizienter zu gestalten. Positiv hervorgehoben wurden darüber hinaus die Überlegungen, die Zusammenarbeit zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern, Fachbehörden und Kommunen zu stärken.
Ein besonderer Fokus lag auf der Frage, wie sich Klimaschutz und Denkmalschutz wirksam miteinander verzahnen lassen. Denkmalpflege stehe nicht im Widerspruch zur Energiewende, sondern kann durch langlebige Bauweise, natürliche Materialien und Reparaturfähigkeit selbst einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden müsse daher nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern klug abgewogen und – wo möglich – erlaubt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Forderung laut, Genehmigungen für energetische Maßnahmen im Einzelfall zügiger und transparenter zu gestalten, ohne den Denkmalwert zu gefährden.
Für meine Fraktion ist klar: Ein modernes Denkmalschutzgesetz muss Schutz und Entwicklung gemeinsam in den Blick nehmen. Dazu gehören praxisnahe Verfahren, eine klare rechtliche Verankerung der Fachkompetenz des Landesamts für Denkmalpflege, eine stärkere Beteiligung von Eigentümerinnen, Eigentümern und Zivilgesellschaft – etwa in Form eines beratenden Landesdenkmalrats – sowie verlässliche Förderinstrumente, insbesondere für den ländlichen Raum. Dort stehen viele Gutshäuser, Scheunen, Dorfkirchen und technische Denkmale vor dem Verfall, weil private Besitzerinnen und Besitzer weder über ausreichende Mittel noch über Zugang zu Fachberatung verfügen. Hier muss das Land neue Wege gehen, um Erhalt und Nutzung gemeinsam zu ermöglichen.
Wir nehmen die Anregungen aus der Anhörung sehr ernst und werden uns dafür einsetzen, dass die Gesetzesnovelle weiter verbessert wird. Das heißt für uns: klare Begriffe, verbindliche Standards, angemessene Förderung und eine Denkmalpflege, die nicht nur bewahrt, sondern auch erklärt, öffnet und beteiligt. Denkmäler sind keine stummen Steine – sie erzählen unsere Geschichte. Es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sie auch morgen noch gehört werden können.“
