Ärztemangel: Landarztgesetz kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein

Torsten KoplinPressemeldungen

Zum Entwurf der Landesregierung für ein Landarztgesetz erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion, Torsten Koplin:

„Der Gesetzentwurf ist ein vernünftiger Ansatz, um dem Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten zu begegnen. Wir begrüßen die darin enthaltene Vorabquote, die diejenigen Bewerber des Studiums der Humanmedizin bevorzugt, die bereit sind, als Landärztin oder Landarzt in M-V tätig zu werden.

Gleichwohl ist festzustellen, dass auch hier die Landesregierung spät dran ist und lange zugewartet hat, so dass sich der Ärztemangel über Jahre verstärkt hat. Das Landarztgesetz kann deshalb nicht der Weisheit letzter Schluss sein, den Ärztemangel einzudämmen. Im Zeitraum zwischen 2025 und 2035 könnten auf dessen Grundlage 288 Landärzte in die Praxis gehen, benötigt werden jedoch mindestens 420.

M-V braucht insgesamt mehr Studierende der Humanmedizin. Darüber hinaus erwarten wir deshalb, dass zeitnah Anstrengungen unternommen werden, um den Beruf des Landarztes attraktiver zu machen. Hierzu gehört auch die Neuregelung der Bereitschaftsdienste im ländlichen Raum.

Es ist wenig verständlich, dass die Kassenärztliche Vereinigung, die für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung verantwortlich ist, nun für die Umsetzung dieses Gesetzes jährlich 130 000 Euro zusätzlich erhält. U. a. hierüber wird in der anstehenden Anhörung zum Gesetzentwurf im Ausschuss zu reden sein.“