Behördliche Eingriffsbefugnisse evaluieren und gegebenenfalls korrigieren

Michael NoetzelPressemeldungen

Zum Urteil über die gesetzlichen Regelungen zur Bestandsdatenauskunft in Mecklenburg-Vorpommern erklärt der Abgeordnete der Linksfraktion, Michael Noetzel:

„Selbstverständlich ist das Handeln der Sicherheitsbehörden auch in Mecklenburg-Vorpommern streng an Recht und Gesetz gebunden. Die Verantwortung für die Rechtsgrundlagen, auch für möglicherweise verfassungswidrige, trägt der Landesgesetzgeber. Es spricht für die Rechtsstaatlichkeit, wenn durch unabhängige Gerichte im Einzelfall Korrekturen an Gesetzen eingefordert werden.

Das Urteil könnte nun Anlass sein, im Landtag gemeinsam darüber nachzudenken, den im Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) vorgesehenen Evaluierungstermin Ende 2024 auf einen früheren Zeitpunkt vorzuziehen. Dabei sollten wir insbesondere prüfen, inwieweit die neuen Befugnisse erforderlich und mit Blick auf die Eingriffsintensität angemessen sind.“