Entwarnung für Landesbedienstete – keine Reinigungspflicht

Zur Antwort der Landesregierung auf seine Kleine Anfrage „Kürzung der Reinigungsleistungen in Liegenschaften des Landes und Beschaffung von Akku-Staubsaugern“ (Drs. 7/6132) erklärt der wirtschafts- und gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster:

„Die Beschäftigten in den Ministerien des Landes können aufatmen: Sie sind weder verpflichtet noch aufgefordert, ihre Büro- und Gemeinschaftsräume selbst zu reinigen. Mit zwei Akku-Staubsaugern ist das wohl auch kaum zu leisten, bereits für die 140 Beschäftigten in der Staatskanzlei wäre es ein Kunststück.

Allerdings erschließt sich meiner Fraktion nicht, warum die Kürzungen bei den Reinigungsleistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der verstärkten Inanspruchnahme des Homeoffice standen, nach der Rückkehr der Beschäftigten in die Büros nicht wieder zurückgenommen werden. Stattdessen macht die Landesregierung den Umfang und die Qualität der Reinigung von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern abhängig.

Bleibt zu hoffen, dass es mit der Wirtschaft rasch bergauf geht, sonst müssen die Landesbediensteten doch noch zu Schrubber und Feudel greifen. Nach der Logik der Landesregierung müssten obendrein in den Liegenschaften im Ostteil des Landes niedrigere Reinigungsstandards gelten, weil die wirtschaftliche Entwicklung auf niedrigerem Niveau verläuft. 

Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Kürzung der Reinigungsleistungen in ihren Liegenschaften so schnell wie möglich zurückzunehmen.“