Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld hat höhere Arbeitslosenzahlen bisher verhindert

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Neustart Prämie und Verlängerung der Kurzarbeit“ DS 7/5149 erklärt der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Linksfraktion Henning Foerster:

„Die Zahlen zur Entwicklung der Kurzarbeit in den Monaten März bis Mai 2020 belegen eindrucksvoll, wie wichtig dieses arbeitsmarktpolitische Instrument ist. Ohne selbiges wären die Arbeitslosenzahlen im Land inzwischen signifikant höher. Gab es im März bereit 6007 Anträge für 64.029 Personen so stieg deren Zahl im April auf 11532 für 99.160 Beschäftige an. Im Mai gingen die Zahlen dann auf 942 Anträge für 10.591 Personen zurück. Die am stärksten betroffenen Branchen waren der Hotel- und Gaststättenbereich, das verarbeitende Gewerbe und die Metall- und Elektroindustrie. Zahlen zur tatsächlichen Realisierung von Kurzarbeit liegen derzeit nur für März vor. Demnach betraf es im ersten Monat des Lock down 57.495 Beschäftigte.

Im Kontext der Hilfsprogramme für die Wirtschaft und die Beschäftigten hatte der Landtag eine Entschließung mit dem Ziel verabschiedet, das Kurzarbeitergeld auf 80 bzw. 87 Prozent anzuheben. Dies wäre im Niedriglohnland M-V die effektivste Hilfe für betroffene Beschäftigte gewesen und hätte für viele den Antrag auf aufstockende Sozialleistungen verhindert. Konkrete Zahlen zu den Kurzarbeitergeld Empfängern, die aufstocken mussten, kann die Landesregierung leider nicht liefern. Stattdessen wertet sie die getroffenen Bundesregelungen zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70/77 Prozent nach vier bzw. 80/87 Prozent nach sieben Monaten inzwischen offenbar als Erfolg ihrer Aktivitäten. Dies muss auch mit Blick auf die seinerzeit harsche Kritik, zum Beispiel aus dem Gewerkschaftslager verwundern. Vor allem die NGG, zuständig für den Bereich Hotel- und Gaststätten hatte die gestaffelte Erhöhung als Schlag ins Gesicht und faulen Kompromiss auf dem Rücken der Beschäftigten bezeichnet.

Hierzulande soll nun die im Zukunftsbündnis beschlossene Neustartprämie die Auswirkungen von Kurzarbeit abfedern und die Kaufkraft stärken. Dies ist auch bitter nötig, denn mehrere Monate mit bis zu 40 Prozent weniger Lohn in der Tasche stellen die betroffenen Beschäftigten vor große Herausforderungen. Aussagen zur Zahl der potentiellen Nutznießer dieses Instruments kann die Landesregierung derzeit noch nicht treffen. Sie verweist darauf, dass Fördergrundsätze und Antragsunterlagen noch ressortübergreifend abgestimmt werden. Keine konkreten Aussagen gibt es aktuell auch zu einem Beschluss des Landtages, der die Landesregierung auffordert, sich im Bund für eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldbezuges stark zu machen. Dieser war Teil des Antrages zur Werftenrettung. Dass die Landesregierung bestrebt ist, mit gemeinsam mit anderen Bundesländern an einer Weiterentwicklung des Kurzarbeitergeldes zu arbeiten ist schön. Konkrete Initiativen und vor allem Ergebnisse wären allerdings mehr als angezeigt.“