Justiz braucht modernes Besoldungsrecht

Jacqueline BernhardtPressemeldungen

Zur Meldung des deutschen Beamtenbundes (dbb m-v), wonach die Landesregierung offenbar das Besoldungsrecht novellieren will, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Jacqueline Bernhardt:

„Es ist gut, dass besoldungsrechtliche Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern angepasst werden sollen. Gerade im Bereich der Justiz sind diese Anpassungen dringend erforderlich. Der Dienst in der Justiz, ganz gleich ob im Strafvollzug, im Bereich der Serviceeinheiten an den Gerichten oder bei den Justizwachtmeistern, hat sich in den vergangenen Jahren erheblich gewandelt und ist deutlich anspruchsvoller geworden. Dem muss auch das Besoldungsrecht Rechnung tragen.

Die Personalprobleme im Strafvollzug rühren unter anderem daher, dass der Dienst nicht wertgeschätzt und als wenig attraktiv empfunden wird. In der Folge haben ihm bereits zahlreiche Beamte den Rücken gekehrt. Bereits im Februar 2018 erging ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Eingruppierung einer Geschäftsstellenmitarbeiterin eines Gerichts als deutlich zu niedrig festgestellt wurde. Für die Serviceeinheiten in unseren Gerichten gilt das Gleiche. Bereits in den Haushaltsberatungen haben wir darauf hingewiesen und entsprechende Forderung aufgemacht. SPD und CDU haben dies seinerzeit abgelehnt. Dass sie sich nun doch auf den Weg machen, belegt, dass unser Rufen nicht vergeblich war.“