Wahl der Richterinnen und Richter ist kein parteipolitisches Wunschkonzert
Zur Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Elke-Annette Schmidt:
„Wer nicht in den politischen Kram passt, wird nicht gewählt – das kann und darf nicht die Devise bei der heutigen Wahl der Verfassungsrichterinnen und -richter sein. Die Entscheidung muss sich nach fachlicher Kompetenz und Unabhängigkeit richten – nicht nach parteipolitischem Gusto.
Besonders irritierend ist, dass erneut das Thema Schwangerschaftsabbruch für parteipolitische Blockaden missbraucht werden soll. Die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist eine überfällige gesellschaftliche Debatte. Wenn eine hochqualifizierte Juristin nun ausgerechnet dafür abgestraft werden soll, dass sie sich für die Selbstbestimmung von Frauen eingesetzt hat, ist das ein fatales Signal.
Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste juristische Instanz in Deutschland. Hier geht es nicht darum, wem welche Position gerade genehm ist, sondern um Verfassungsrecht, Grundrechte und die Wahrung unserer demokratischen Ordnung. Alles andere schwächt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz.
Gerade in einer Zeit, in der die Demokratie vom rechten Rand zunehmend unter Druck gerät, sind starke unabhängige Gerichte unerlässlich. Die Parteien müssen dieser Verantwortung gerecht werden und das Bundesverfassungsgericht nicht für parteitaktische Manöver instrumentalisieren.“
