Die Fraktionsgelder bilden die finanzielle Grundlage der Arbeit der Fraktionen in der Stadtvertretung. Aus Ihr werden unter anderem die Mieten für Sitzungen, die Öffentlichkeitsarbeit zur Information der Bürger sowie Bürokosten bezahlt.
In der Satzung der Stadt Grimmen war dies immer noch mit einem Betrag von 10 DM je Fraktionsmitglied geregelt, die Sätze also seit mindestens 14 Jahren nicht mehr geändert. Da es in dieser Zeit doch die eine oder andere Kostensteigerung gab, haben wir eine Anpassung auf 10 Euro je Fraktionsmitglied vorgeschlagen  

Ergebnis: einstimmig angenommen