Die Satzung der Stadt Grimmen beinhaltet eine automatische Anhebung der Sitzungsgelder nach Entschädigungsverordnung des Landes. Danach hätte die Stadtverwaltung seit September 2013 die Sitzungsgelder um 25% anpassen müssen. Ein Verzicht ist aufgrund kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften nicht möglich.
Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Grimmen beantragen wir deshalb die Begrenzung in der Hauptsatzung auf den bis dahin geltenden Satz und bei zukünftigen Steigerungen eine vorherige Abwägung in der Stadtvertretung.
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt