Die Sitzung fand am 19.12. 2024 statt.
Die Ergebnisse werden auch auf der Website der Stadt Grimmen veröffentlicht. Die Stadtverwaltung kann dies aber erst nach der Kenntnisnahme auf der nächsten Stadtvertretungssitzung tun, deshalb sind wir aktueller und ihr ein wenig voraus ("Ick bün all hier", seggt de Igel)
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Abstimmung zu den Änderungsanträgen
3. Kenntnisnahme/Einwendungen des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift vom 21.11.2024
Die Niederschrift wurde auf Einwand der LINKEN/SPD geändert, weil die Besetzung der Gesellschafterversammlung der Stadtwirtschaft falsch dargestellt war. Der Bürgermeister gab in dem Zusammenhang bekannt, dass er die Stadt in Zukunft in der Gesellschafterversammlung allein vertreten wird.
4. Einwohnerfragestunde
Es gab die Nachfrage eines Bürgers wegen Unstimmigkeiten im Zusammenhang einer Straßenbaumaßnahme die ohne Absprachen und Zustimmung seinerseits über einen Teil seines Grundstückes verlaufen. Der Stadtpräsident will dies in einem weiteren Termin mit ihm klären.
5.B\2024\0040 Richtlinie über die Gewährung von Zahlungserleichterungen im Zuge der Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB in der Stadt Grimmen (Zahlungserleichterungsrichtlinie)
einstimmig zugestimmt
6.B\2024\0041 Lärmaktionsplanung gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz/Lärmaktionsplanung
-Berichterstattung-
7. B\2024\0042 Beschluss über die Fünfte Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für den Bereich der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Grimmen
einstimmig zugestimmt
8. B\2024\0043 Klageerhebung gegen den ZENSUS-Feststellungsbescheid vom 2. Oktober 2024
- Bestätigung der fristwahrenden Eilentscheidung des Bürgermeisters
einstimmig zugestimmt
9.. B\2024\0045 Vorberatung/Beschluss des Jahressitzungsplanes für das Jahr 2025
einstimmig zugestimmt
10. B\2024\0047 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Stadt Grimmen (Hebesatzsatzung)
Die Hebesteuersätze werden in Zukunft außerhalb der Haushaltssatzung separat festgelegt. Die Hebesätze der Grundsteuer A un der Gewerbesteuer ändern sich nicht. Der Hebesatz der Grundsteuer B wird als Folge der Grundsteuerreform so geändert, dass das Steueraufkommen der Stadt weitestgehend unverändert bleibt. Trotzdem wird es zum Teil erhebliche Änderungen nach oben und unten durch die Neubewertung bei etlichen Grundstücken geben.
einstimmig zugestimmt
11. B\2024\0046 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Grimmen 2025
Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stadt Grimmen 2025
einstimmig zugestimmt
12/13. Anfragen von Mitgliedern der Sitzung/ Beantwortung von Anfragen
keine
14. Mitteilungen der Verwaltung
Frohe Festtage