Transparenz gegenüber der Vertretung

Der Verwaltungsvorschlag zur Änderung der Hauptsatzung wird im §7 Absatz 6 folgendermaßen geändert:

  1. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren und den Zuschlag. Bei Vergabeverfahren über 200.000 € ist der Hauptausschuss zu informieren.

 

Begründung:  
Der neue Vorschlag gewährleistet ein höheres Maß an Transparenz des Bürgermeisters gegenüber der Stadtvertretung.

 

Ergebnis:

einstimmig angenommen