Transparenz gegenüber der Vertretung
Der Verwaltungsvorschlag zur Änderung der Hauptsatzung wird im §7 Absatz 6 folgendermaßen geändert:
- Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren und den Zuschlag. Bei Vergabeverfahren über 200.000 € ist der Hauptausschuss zu informieren.
Begründung:
Der neue Vorschlag gewährleistet ein höheres Maß an Transparenz des Bürgermeisters gegenüber der Stadtvertretung.
Ergebnis:
einstimmig angenommen