Hundehaltung in Grimmen korrekt regeln

Weil der AFD- Antrag für eine generelle Leinenpflicht rechtlich nicht umsetzbar ist, haben wir einen eigenen Antrag gestellt.

Prüfauftrag zu einer Hundehaltungsverordnung oder –satzung der Stadt Grimmen
Der Bürgermeister möge die Erstellung einer Hundehaltungsverordnung oder Hundehaltungssatzung für die Stadt Grimmen prüfen und gegebenenfalls der Stadtvertretung einen Vorschlag vorlegen.
Diese kann am Beispiel der Verordnungen der Stadt Ribnitz-Damgarten und Stralsund an die Grimmener Gegebenheiten angepasst werden und sollte unter anderem folgende Punkte regeln:

Leinenpflicht unter Definierung von Flächen auf dem Gebiet der Stadt Grimmen

Verpflichtung zur Beseitigung von Verunreinigungen (Hundekot)

Regelung für Spielplätze und Ähnlichem

Sofortmaßnahmen bei Verstößen

Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder)

Ausnahmen

 

Ergebnis:

einstimmig zur Präzisierung in den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung verwiesen