Anfrage zur Elternbeitragsfreiheit bei den Kitas
Anfrage zur Belastung kommunaler Haushalte durch die Beitragsfreiheit von Eltern bei der Inanspruchnahme von KiTa-Plätzen in M-V
Gibt es belastbare Erkenntnisse, ob die Beitragsfreiheit zu einer Mehrbelastung des Haushaltes der Stadt Grimmen geführt hat?
Können eventuelle Mehrkosten durch Bürokratieabbau vermindert werden?
Hat die Stadt darüber Informationen ob es bei den Kostenverhandlungen zwischen KiTa-Trägern und kommunaler Ebene Erkenntnisse gab, die belegen, dass durch die Beitragsfreiheit der Eltern eine signifikante Erhöhung der Gesamtkosten entstanden ist?
Übernimmt das Land M-V komplett den Elternanteil der Gesamtkosten oder muss die Stadt Grimmen einen Teil übernehmen?
Begründung:
Die KiTa Kosten der Kommunen sind stark gestiegen. Es gab medial dazu etliche Verlautbarungen zur Beitragsfreiheit der Eltern. Wir wollen dazu faktenbasierte Klarheit.
Wortlaut der Anfrage
Anfrage zum Beschluss der Stadtvertretung vom 18.4.24 3.2024-SBA-
Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Grimmen
(schriftlich eingereicht am 23.5.24)
1. Wird mit der Aufstellung der Satzung bei entsprechendem Satzungsbeschluss ein „Schwarzbau“ legalisiert?
2. Ist der in diesem Zusammenhang geplante städtebauliche Vertrag (Vorlage 09/2024-HA-) überhaupt rechtssicher abschließbar, wenn Frage 1. mit Ja beantwortet werden muss?
Begründung:
Das Grundstück ist mit einer massiven, relativ neu errichteten Doppelgarage bebaut.
In der Begründung der Beschlussvorlage heißt es unter anderem: „Eine Bebauung setzt das Planungserfordernis heraus.“
Dazu gab es nach der Veröffentlichung im Amtsblatt gegenüber unserer Fraktion Bürgeranfragen.

