Anfrage zu einem mutmaßlichen Schwarzbau bei neu auszuweisenden Bauland
Die Stadtvertretung hat im April einstimmig die Aufstellung einer Satzung zur Bebauung für ein Grundstück am Tierpark beschlossen, welches derzeit im Außenbereich liegt und als Gartenland ausgewiesen ist. Was die Verwaltung nicht mitgeteilt hatte war, dass dort bereits eine Bebauung mit einer großen massiven Doppelgarage stattgefunden hatte.
Wir wollen wissen, ob damit im nachhinein ein Schwarzbau legalisiert werden soll.
Antwort:
Die Bauamtsleiterin sah sich in der Stadtvertretungssitzung am 6.6.24 nicht in der Lage die Frage zu beantworten. Das ist in einer Kleinstadt wie Grimmen und genügend Zeit zur Recherche völlig unglaubwürdig. Die einzige logische Erklärung ist für uns, dass der gesamte Vorgang nicht legal ist und die Stadtvertretung hinters Licht geführt wird.
Wir haben uns deshalb an die Rechtsaufsicht des Landkreises gewandt.
Wortlaut der Anfrage
Anfrage zum Beschluss der Stadtvertretung vom 18.4.24 3.2024-SBA-
Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Grimmen
(schriftlich eingereicht am 23.5.24)
1. Wird mit der Aufstellung der Satzung bei entsprechendem Satzungsbeschluss ein „Schwarzbau“ legalisiert?
2. Ist der in diesem Zusammenhang geplante städtebauliche Vertrag (Vorlage 09/2024-HA-) überhaupt rechtssicher abschließbar, wenn Frage 1. mit Ja beantwortet werden muss?
Begründung:
Das Grundstück ist mit einer massiven, relativ neu errichteten Doppelgarage bebaut.
In der Begründung der Beschlussvorlage heißt es unter anderem: „Eine Bebauung setzt das Planungserfordernis heraus.“
Dazu gab es nach der Veröffentlichung im Amtsblatt gegenüber unserer Fraktion Bürgeranfragen.