Antrag:

Bildung einer Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft.

1. Die Stadtvertretung Grimmen beschließt die Bildung einer Gesellschafterversammlung der GWG analog der Regelungen der Stadtwirtschaft Grimmen GmbH. 

Begründung:
Die Vorgänge um den Verkaufsversuch des Bürgermeisters an allen Gremien der Stadt Grimmen vorbei, inklusive selbst des Aufsichtsrates der GWG, zeigt das die notwendige Kontrolle nur durch eine gewählte Gesellschafterversammlung ggeben ist.

Ergebnis: Der Antrag ist wegen der nicht ausreichenden Einreichungsfrist bis zur ersten Sitzung der Stadtvertetung 2019 zurückgestellt worden und wurde dort in den neugebildeten GWG-Ausschuss verwiesen.